Reichenbach
Geschäftsbedingungen Stellungnahme des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zum Gastaufnahme-Vertrag: 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. 4a. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten, oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. b. Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises. 5a. Der Gastwirt/Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziff. 4 den errechneten Betrag zu bezahlen. 6. An- und Abreise a. Bezug und Rückgabe der Zimmer/Ferienwohnung ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug ab 15.00 U h r des Anreisetages möglich, hat die Zimmerrückgabe bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. b. Reservierte Zimmer / Ferienwohnungen müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann der Vermieter über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. 7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Hinweis zu COVID-19: Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Wird der Heimatort des Gastes zu einem Risikogebiet erklärt, ist eine Anreise nur möglich, wenn die entsprechenden Auflagen für die Einreise nach Bayern erfüllt werden. 8. Der Mietpreis ist am Tag der Anreise fällig. 9. Der Vermieter ist berechtigt, ohne vorherige Absprache, die Ferienwohnung bzw. Zimmer in Abwesenheit des Gastes zu betreten um Handtücher zu wechseln, Blumen zu gießen, Schnee vom Balkon zu räumen etc. Um Härtefälle zu vermeiden, sollten Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Dies ist direkt über unser Haus, oder bei einem Kreditinstitut möglich.
Gästehaus-Luise
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Rubihorn
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Gastaufnahmebedingungen Oberstdorf Tourismus Die Gastaufnahmebedingungen werden Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrages und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Link Impressum Gästehaus "Luise" Fam. Oelschlägel Reichenbach 19 87561 Oberstdorf Tel. 08326/1494, Fax. -385168 E-Mail: mailto:Oelschlaegel@gaestehaus- luise.de Internet: https://www.gaestehaus-luise.de Steuernummer 1112325630092 Inhaber:Luise Oelschlägel
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