Geschäftsbedingungen
Stellungnahme des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zum Gastaufnahme-Vertrag:
1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine
Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4a.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten, oder
betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
b.
Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der
Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.
5a. Der Gastwirt/Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziff. 4 den errechneten
Betrag zu bezahlen.
6.
An- und Abreise
a.
Bezug und Rückgabe der Zimmer/Ferienwohnung ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der
Zimmerbezug ab 15.00 U h r des Anreisetages möglich, hat die Zimmerrückgabe bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu
erfolgen.
b.
Reservierte Zimmer / Ferienwohnungen müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies
nicht geschehen, kann der Vermieter über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde.
7.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Hinweis zu COVID-19:
Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem
Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Wird der Heimatort des Gastes zu einem Risikogebiet
erklärt, ist eine Anreise nur möglich, wenn die entsprechenden Auflagen für die Einreise nach Bayern erfüllt werden.
8.
Der Mietpreis ist am Tag der Anreise fällig.
9.
Der Vermieter ist berechtigt, ohne vorherige Absprache, die Ferienwohnung bzw. Zimmer in Abwesenheit des Gastes zu
betreten um Handtücher zu wechseln, Blumen zu gießen, Schnee vom Balkon zu räumen etc.
Um Härtefälle zu vermeiden, sollten Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Dies ist direkt über unser Haus,
oder bei einem Kreditinstitut möglich.
Gastaufnahmebedingungen Oberstdorf Tourismus
Die Gastaufnahmebedingungen werden Inhalt des im
Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu
Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrages
und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das
Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber.
Link Impressum
Gästehaus "Luise"
Fam. Oelschlägel
Reichenbach 19
87561 Oberstdorf
Tel. 08326/1494, Fax. -385168
E-Mail: mailto:Oelschlaegel@gaestehaus-
luise.de
Internet: https://www.gaestehaus-luise.de
Steuernummer 1112325630092
Inhaber:Luise Oelschlägel
Trotz sorgfältiger inhaltlicher
Kontrolle übernehmen wir keine
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